"§ 750 Allgemein EWU-B-Turniere sind Landesmeisterschaften der EWU-Landesverbände. Es können auch Mitglieder anderer Landesverbände teilnehmen, jedoch nicht Landesmeister werden. Die Landesmeister werden in den Meisterklassen ermittelt."
Der wird jedoch noch durch den bereits von dir angesprochenenen § 753 verdeutlicht:
"§ 753 Meisterklassen In den Meisterklassen werden die Landesmeister ermittelt, deshalb sind nur Mitglieder des EWU-Landesverbands startberechtigt. Bei zusammen ausgerichteten Landesmeisterschaften entscheidet sich der Reiter mit Doppelmitgliedschaft mit der Nennung, für welchen Landesverband er startet. Dies gilt für das gesamte Turnier."
Ich meine aber, das in der gedruckten Version des Regelbuchs 2011/2012 der § 750 noch ein wenig anders drin steht. Ich meine, da steht bereits in dem § drin, das man nur starten darf, wenn man auch Mitglied eines der ausrichtenden Landesverbände ist. Gucke ich nachher nochmal nach.
Ja, so dachte ich mir das, nur dann kann man meine Aussage ja nicht als falsch darstellen. Nick hat geschrieben das in den Meisterschaftsklassen Reiter aller Landesverbänden startberechtigt sind. Das seht aber im §750 nicht drin. Ich habe ja das Regelbuch 2011/12 vor mir liegen, ansonsten hätte ich ja die Zitate gar nicht wiedergeben können. Im Alter vergisst man doch schnell :-). Du hast den §750 korrekt wiedergegeben. Ist ein wenig mißverständilich ausgedrückt, denke ich mal. Man muß ihn in Verbindung mit dem §753 lesen. Vielleicht wird das in der nächsten Ausgabe deutlicher herausgestellt.