Falls jemand immer noch nicht weiß

, in welchen Abständen geimpft werden soll, ist es sehr ausführlich im Regelbuch unter
§ 5004 Impfungen beschrieben
Der Equidenpass ist bei der Meldestelle vorzuzeigen. Aus diesem muss ersichtlich sein,dass das Pferd ausreichenden Impschutz gegen Influenza besitzt. Die Impfung soll wie folgt vorgenommen und dokumentiert sein:
A Grundimmuniesierung mit zwei Impfungen im Abstand von 4 Wochen (28 Tagen), höchstens 8 Wochen ( 56 Tagen), und seiner dritten Impfung im Abstand von 6 Monaten(plus/minus 28 Tage).
B: Regelmäßige Wiederholungsimpfungen im Abstand von 6 Monaten(plus/minus 28 Tage) .
Zusätzlich wird eine Impfung gegen Herpesvirusinfektionen dringend empfohlen.
Ordnungsgemäß durchgeführte Impfungen gegen Teteanus werden als selbstverständlich erachtet.
Andere Impfungen , die in einem Zeitraum erfolgt sind, der Einfluss auf die Medikationskontrolle haben kann, müssen in einem vom Tierarzt bestätigten Dokument vermerkt sein(Zeitpunkt,Dosis,Substanz oder Lösungsmittel).
Lg Regina