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Dieses Thema hat 4 Antworten
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 Turniere
Michael Offline

Besucher

Beiträge: 9

29.05.2006 18:17
allgemeine Frage Zitat · Antworten
HAllo, ich hab da mal ne kleine Frage.

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Stall/Hof ein Turnier organisiert und der Richter des Turniers in selbigem Stall auch als Trainer ist und regelmäßig Kurse gibt.
Ist es den Einstellern des Stalles dann eigentlich erlaubt an dem Turnier teilzunehmen wenn sie an den Kursen etc. teilgenommen haben oder gibts da irgendwelche Regelungen?

Kann ja bestimmt mal vorkommen und es wäre ja schon irgendwie den anderen Startern gegenüber nicht wirklich fair.

Wenn ich Richter wäre und so meine Schäfchen hätte würde ich bestimmt Probleme beim korrekten Werten bekommen. Gibts da was im Regelbuch???


Gruß

Joy Offline



Beiträge: 1.370

29.05.2006 21:15
allgemeine Frage Zitat · Antworten
Hallo Michael!

Das ist im Regelbuch ziemlich gut beschrieben, § 605 Befangenheit, da heißt es in Kurzfassung: Es gilt für vom Richter verkaufte und/oder trainierte Pferde, sowie für Reitschüler des Richters eine 3-monatige Sperrfrist.

Wenn der Richter regelmäßig in diesem Stall als Trainer tätig ist, ist es natürlich schwer zu glauben, dass einige Reiter diese Frist eingehalten haben, selbst, wenn das der Fall ist, bleibt immer ein schaler Nachgeschmack, vor allem, wenn diese Reiter dann auch noch gut abschneiden.

Persönlich würde ich nicht bei einem Richter starten, der mich kurz vorher noch trainiert hat.

Gruß
Joy

Rider Offline



Beiträge: 74

29.05.2006 22:06
allgemeine Frage Zitat · Antworten
na wenn sowas sogar im Regelbuch steht wundert es mich, das der Deichhof das entweder nicht weiß,oder?

Thomas Hoppe ist dort doch Trainer und hat im März und im April dort sogar Kurse gemacht.
und soweit ich mich erinnere ist doch sogar jemand der auf dem Deichhof steht dieses Jahr AAC LK2A geworden. *grübel grübel*

aber ich will niemandem was unterstellen


hop hop Rider

Joy Offline



Beiträge: 1.370

30.05.2006 22:29
allgemeine Frage Zitat · Antworten
Der oben zitierte Paragraph steht unter den Bestimmungen für die Teilnehmer, zusätzlich wir unter Abschnitt A.40: Richter §4007, dass der Richter verpflichtet ist, beim Zutreffen von Befangenheitsgründen, den Reiter aus der Bahn zu weisen, bzw. keine Wertung vorzunehmen.

Wenn nun auf dem Deichhof ein dortiger Einsteller gestartet ist, muss man davon ausgehen, dass er keinen Unterricht bei dem Richter hatte, oder die 3-monatige Frist eingehalten wurde.
Ansonsten hätten ja Reiter und Richter gegen das Regelbuch verstoßen.


Gruß
Joy

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