Mein Pferd ist bis Ende des Jahres noch bei der EWU registriert.
Sie ist dieses Jahr allerdings gestorben und ich weiß nun nicht, ob ich sie nun in irgendeiner Weise abmelden muss.
wenn nach den 5 Jahren keine Verlängerung beantragt wird, erlischt die Registration.
Du brauchst dein Pferd nun also nicht mehr abmelden, da es ja am Ende des Jahres abläuft.